Der Preis für eine Professionelle Zahnreinigung errechnet sich, je nach Bezahnung und notwendigem Aufwand. Die Reinigung eines Zahnes mit durchschnittlichem Arbeitsaufwand (ca. 40-45 min.) wird mit dem 2,3-fachen Satz berechnet und kostet, wie aus der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen ist, 3,62 Euro:
Der Steigerungssatz ergibt sich aus dem Schwierigkeitsgrad, Zeitaufwand und sonstigen Umständen. Der § 5 Abs. 2 Satz 1 GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) bezieht die Bemessungskriterien der Schwierigkeit, des Zeitaufwandes und der Umstände auf die "einzelne Leistung".
Die Gebührenbemessung ist damit leistungsbezogen, nicht personenbezogen. Im § 5 Abs. 2 GOZ findet sich die Formulierung, wonach der 2,3-fache Steigerungssatz hierbei eine Leistung durchschnittlicher Schwierigkeit und durchschnittlichen Zeitaufwandes abbildet.
Im Übrigen entspricht der 2,3-fache Steigerungssatz der Honorierung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Für überdurchschnittliche Fälle steht dem Zahnarzt nur der Faktor zwischen 2,4 und 3,5 zur Verfügung, den er jedoch zu begründen hat.